02. April 2026 – 89.0 RTL
Ein Brötchen oder Apfel für unterwegs aus dem Hotel mitnehmen: Was ist erlaubt und was nicht?
Viele Urlauber packen sich beim Hotelfrühstück ein Brötchen oder einen Apfel für unterwegs ein. Diese Praxis verstößt jedoch meist gegen die Hausordnung oder Geschäftsbedingungen der Unterkunft. Gebucht ist im Regelfall nur der Verzehr vor Ort während der Frühstückszeiten.
Was die Hausordnung beim Hotelfrühstück regelt
Hotels halten in ihrer Hausordnung oder in den Geschäftsbedingungen fest, dass das gebuchte Frühstück ausschließlich vor Ort während der Frühstückszeiten zu verzehren ist. Darauf weisen teilweise auch Aushänge im Frühstücksraum hin. Die Mitnahme von Lebensmitteln ist damit grundsätzlich nicht gestattet.
Welche Konsequenzen drohen beim Einpacken von Proviant
Bei kleinen Mengen wie einem einzelnen Apfel drücken Hotels laut Reiserechtsexpertin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum oft ein Auge zu. Bei größeren Mengen können jedoch Zusatzgebühren verlangt werden. Im Extremfall droht sogar ein Hausverbot. Wer einmal beim Einstecken von Proviant erwischt und ermahnt wird, sollte dies ernst nehmen und nicht wiederholen.
Was Urlauber aus dem Hotelzimmer mitnehmen dürfen
Handtücher, Badeschlappen und Bademäntel sind Eigentum des Hotels. Wer diese ungefragt mit nach Hause nimmt, begeht Diebstahl. Das gilt im Grundsatz auch für Pflegeprodukte im Bad – außer, sie sind entsprechend gekennzeichnet, dass man sie mitnehmen darf. Im Zweifel sollten Gäste freundlich nachfragen, ob die Mitnahme erlaubt ist.
Häufig gestellte Fragen
F: Ist das Einpacken von Essen beim Hotelfrühstück erlaubt?
A: Nein, gebucht ist im Regelfall nur der Verzehr vor Ort während der Frühstückszeiten. Die Mitnahme verstößt meist gegen die Hausordnung oder Geschäftsbedingungen.
F: Was passiert, wenn man beim Einpacken von Proviant erwischt wird?
A: Bei kleinen Mengen drücken Hotels oft ein Auge zu. Bei größeren Mengen können Zusatzgebühren verlangt werden, im Extremfall droht ein Hausverbot.
F: Darf man Handtücher oder Pflegeprodukte aus dem Hotelzimmer mitnehmen?
A: Handtücher, Badeschlappen und Bademäntel sind Eigentum des Hotels – ihre Mitnahme gilt als Diebstahl. Pflegeprodukte dürfen nur mitgenommen werden, wenn dies entsprechend gekennzeichnet ist.